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Was ist bei der Bewilligung zur Durchführung von Observationen noch zu beachten?

Antwort
  • Die Bewilligung verleiht keinen geschützten Berufstitel und darf auch nicht zu Werbezwecken verwendet werden.
  • Die Inhaber und Inhaberinnen der Bewilligung sind verpflichtet, dem BSV unverzüglich jede wesentliche Änderung in den für die Bewilligungserteilung massgebenden Verhältnissen zu melden (insb. bei allfälligen Strafverfahren und Zivilverfahren nach Art. 28-28b ZGB).
  • Die Bewilligung des BSV ersetzt nicht allfällige kantonale Bewilligungen für Privatdetektive.
  • Das BSV führt ein Verzeichnis der Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber. Dieses Verzeichnis ist nicht öffentlich.

 

Weiterführende Fragen

Wer kann ein Gesuch zur Durchführung von Observationen einreichen?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Bewilligung zur Durchführung von Observationen zu erhalten?
Wie erlange ich den Nachweis der erforderlichen Rechtskenntnisse und/oder der Observationsausbildung?
Erfülle ich als ehemaliger Polizist alle fachlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Observationen automatisch?
Welche Beilagen müssen mit dem Gesuch zur Durchführung von Observationen eingereicht werden?
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