Die AHV-Renten und alle andern Leistungen der AHV, der IV und der EO werden mit den einkassierten Beiträgen laufend finanziert. Die Sozialversicherungswerke sparen die Beiträge nicht an für spätere Leistungen. Es ist deshalb wichtig, dass die Beiträge sofort der AHV zukommen.
Ausserdem ist es nicht richtig, wenn den Arbeitnehmenden Abzüge vom Lohn gemacht werden, diese Abzüge dann aber während einer gewissen Zeit zinslos dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Die Arbeitnehmenden haben ein Anrecht darauf, dass ihre Beiträge sofort der AHV zukommen.
Anders als andere Gläubiger kann die AHV schliesslich nicht wählen, mit wem sie "geschäften" will, sondern muss mit allen, auch mit schlechten Beitragszahlenden zusammenarbeiten. Die AHV kann im Normalfall auch nicht auf Konkurs betreiben. Was ihr bleibt, ist ein schnelles und konsequentes Beitragsinkasso.