Direkt zum Inhalt
Startseite

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Alters- und Hinterlassenenversicherung / AHV
  3. AHV-Beitragspflicht

Muss ich nach Erreichen des Referenzalters noch Beiträge bezahlen, wenn ich weiterhin erwerbstätig bin?

Antwort

Wenn Sie das Referenzalter erreicht haben und eine Erwerbstätigkeit ausüben, zahlen Sie weiterhin Beiträge an die AHV/IV/EO. Allerdings haben Sie Anspruch auf einen Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu entrichten sind. Der Freibe­trag beträgt 16 800 Franken pro Kalenderjahr und Arbeitsverhältnis und es sind keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu bezahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf den Freibetrag verzichten, um auf dem gesamten Einkommen Beiträge abzurechnen.

Versicherte, die ihre Rente auf­schieben, haben ebenfalls Anspruch auf den Freibetrag; sie können aber auch darauf verzichten.

Merkblatt 2.01 "Lohnbeiträge an die AHV/IV/EO"

Merkblatt 2.08 "Beiträge an die Arbeitslosenversicherung"

Weiterführende Fragen

Ab wann bin ich in der AHV beitragspflichtig und wie lange dauert die Beitragspflicht?
Wie hoch sind meine Beiträge?
Muss ich auch auf geringfügigen Einkommen Beiträge bezahlen?
Kann ich Beiträge für frühere Zeiten nachbezahlen?
Welche Ausgleichskasse ist für die Beitragserhebung zuständig?
FAQ Software by 10+

Navigation

  • Finanzperspektiven der AHV
  • Reform der beruflichen Vorsorge
  • Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente
  • Reform AHV 21
    • Rentenalter von Frauen
    • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung / AHV
    • Versicherungsunterstellung in der AHV
    • AHV-Nummer und Versichertenausweis
    • AHV-Beitragspflicht
    • AHV-Beiträge Arbeitnehmende
    • AHV-Beiträge Arbeitgeber
    • AHV-Beiträge Nichterwerbstätige
    • AHV-Beiträge Selbstständige
    • AHV-Leistungen
  • Invalidenversicherung / IV
  • Berufliche Vorsorge und 3. Säule
    • Einkäufe in Säule 3a
  • Ergänzungsleistungen
  • Erwerbsersatz / EO
    • Erwerbsersatz während Rekrutenschule
    • Erwerbsersatz bei Militär- und Zivildienst
    • Erwerbsersatz bei Mutterschaftsurlaub
    • Erwerbsersatz bei Vaterschaftsurlaub (bzw. Urlaub des anderen Elternteils)
    • Erwerbsersatz bei Adoptionsurlaub
  • Familienzulagen
    • FamZ: Anspruchsberechtigung
    • FamZ: Ausbildungszulagen
    • FamZ: Antrag
    • FamZ: Meldepflicht
    • FamZ: Rückerstattung
  • Betreuung von Angehörigen
    • Betreuungsentschädigung
    • Kurzurlaub für die Betreuung von Angehörigen
    • Betreuungsgutschriften für betreuende Angehörige
    • Hilflosenentschädigung
    • Intensivpflegezuschlag
  • Krieg in der Ukraine
    • Russland
  • International
    • Int: Formular A1
    • Int: Ausländische Staatsangehörige
    • Int: Entsendungen
    • Int: Krankenversicherung
    • Int: Büsingen
  • Finanzhilfen Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG)
    • Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Dachorganisationen und Koordinationsplattformen [Art. 7 Abs. 1 KJFG]
    • Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Einzelorganisationen [Art. 7 Abs. 2 KJFG]
    • Finanzhilfen für Modellvorhaben [Art. 8 Abs. 1 lit. a KJFG]
    • Finanzhilfen für Partizipationsprojekte [Art.8 Abs. 1 lit. b KJFG]
    • Finanzhilfen für die Aus- und Weiterbildung [Art. 9 KJFG]
    • Finanzhilfen für politische Partizipationsprojekte auf Bundesebene [Art. 10 KJFG]
    • Finanzhilfen für Modellvorhaben von Kantonen und Gemeinden [Art. 11 KJFG]

Language:

  • Deutsch
  • English
  • Français
  • Italian
Startseite

Fußzeile

  • made in ?? by zehnplus