Antwort
Wenn Sie das Referenzalter erreicht haben und eine Erwerbstätigkeit ausüben, zahlen Sie weiterhin Beiträge an die AHV/IV/EO. Allerdings haben Sie Anspruch auf einen Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu entrichten sind. Der Freibetrag beträgt 16 800 Franken pro Kalenderjahr und Arbeitsverhältnis und es sind keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu bezahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf den Freibetrag verzichten, um auf dem gesamten Einkommen Beiträge abzurechnen.
Versicherte, die ihre Rente aufschieben, haben ebenfalls Anspruch auf den Freibetrag; sie können aber auch darauf verzichten.