Sind Sie unselbstständigerwerbend, so betragen die Beiträge an die
- AHV 8,7%
- IV 1,4%
- EO 0,5%
Hinzu kommen die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV). Bis zu einer Grenze von 148 200 Franken beträgt der Beitragssatz 2,2% des massgebenden Jahreslohnes.
Der Arbeitgeber zieht die Hälfte der Beiträge von Ihrem Lohn ab und entrichtet diese zusammen mit seinem Anteil an die Ausgleichskasse.
Sind Sie selbstständigerwerbend, so betragen die Beiträge an die
- AHV 8,1%
- IV 1,4%
- EO 0,5%
Für Jahreseinkommen von weniger als 58 800 Franken gilt ein tieferer Beitragssatz in Anwendung der sogenannten sinkenden Beitragsskala.
Bei einem jährlichen Einkommen von weniger als 9 800 Franken schulden Sie den Mindestbeitrag von 514 Franken.
Sind Sie nichterwerbstätig, so bemessen sich die Beiträge nach Ihrem Vermögen und Renteneinkommen nach einer speziellen Beitragstabelle.
Merkblatt 2.01 "Lohnbeiträge an die AHV/IV/EO"
Merkblatt 2.02 "Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO"
Merkblatt 2.03 "Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO"
Merkblatt 2.08 "Beiträge an die Arbeitslosenversicherung"
Beitragstabellen Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige