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Was passiert, wenn Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht bezahlt?

Antwort

Sollte Ihr Arbeitgeber seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sein und die Bei­träge nicht bezahlt haben, ergibt sich für Sie dann kein Nachteil, wenn Sie den Beitrags­abzug einwandfrei nachweisen können. Die von Ihnen erzielten Erwerbseinkommen, werden dann trotzdem in Ihr Individuelles Konto eingetragen. Den Nachweis erbringen Sie am bes­ten mit Lohnabrechnungen, aus welchen die Abzüge ersichtlich sind. Können Sie den Nach­weis nicht erbringen, dass Ihr Arbeitgeber die Beiträge tatsächlich von Ihrem Lohn abgezo­gen hat, kann die Ausgleichskasse die entsprechenden Einkommen nicht eintragen.

Weiterführende Fragen

Ab wann bin ich in der AHV beitragspflichtig und wie lange dauert die Beitragspflicht?
Wie hoch sind meine Beiträge?
Muss ich auch auf geringfügigen Einkommen Beiträge bezahlen?
Muss ich nach Erreichen des Referenzalters noch Beiträge bezahlen, wenn ich weiterhin erwerbstätig bin?
Kann ich Beiträge für frühere Zeiten nachbezahlen?
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