Antwort
Der Anspruch auf die Betreuungsentschädigung beginnt mit dem ersten Urlaubstag, der für die Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes gewährt wird. Für den Bezug der Betreuungsentschädigung gilt eine Rahmenfrist von 18 Monaten. Die Rahmenfrist beginnt am Tag, für den das erste Taggeld bezogen wird.