Antwort
Die ausgerichteten Taggelder werden grundsätzlich immer so berechnet, dass die Betreuungsentschädigung 80 % des Erwerbseinkommens abdeckt.
Der Arbeitgeber kann den Beschäftigungsgrad bei der Anzahl der Urlaubstage berücksichtigen. Dies hängt davon ab, wie die Teilzeit und die Arbeitszeiten erfasst werden. Der Anspruch ist also je nach Zeiterfassung des Arbeitgebers unterschiedlich und man wendet sich am besten an den Arbeitgeber, um den Anspruch bei Teilzeitbeschäftigung zu erfahren. In jedem Fall muss der Anspruch einem Urlaub von höchstens 14 Wochen entsprechen, der durch höchstens 98 Taggelder entschädigt wird (pro fünf ausgerichtete Taggelder werden zwei Zusatztaggelder ausgerichtet).