Antwort
Der Anspruch auf die Entschädigung erlischt nach Ablauf der Frist von 18 Monaten nach dem Tag, für den das erste Taggeld bezogen wurde, oder sobald alle Taggelder bezogen wurden. Ausserdem endet der Anspruch, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Der Anspruch endet nicht vorzeitig, wenn das Kind während der Rahmenfrist volljährig wird.