Grundsätzlich nicht. Für Tage, an denen ein Betreuungstaggeld bezogen wird, ist der gleichzeitige Bezug von Taggeldern anderer Versicherungen (z. B. Kranken- oder Unfallversicherung) ausgeschlossen, ausserdem können nicht mehrere EO-Taggelder gleichzeitig bezogen werden (Mutter-/Vaterschaft oder als Dienst leistende Personen).
Wird ein Kind mit einer schweren Erkrankung geboren, hat die Mutter zunächst Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Der Vater/der andere Elternteil hat während der Zeit, in der die Mutter die Mutterschaftsentschädigung bezieht, keinen Anspruch auf die Betreuungsentschädigung.
Die Hilflosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag der IV können hingegen gleichzeitig mit der Betreuungsentschädigung ausgerichtet werden.