Antwort
Die Betreuungsentschädigung wird jeweils am Ende jedes Monats ausbezahlt, in dem mindestens ein Urlaubstag bezogen wurde.
Die Entschädigung wird dem Arbeitgeber ausbezahlt, wenn dieser der arbeitnehmenden Person weiterhin Lohn entrichtet. In allen anderen Fällen wird sie der anspruchsberechtigten Person ausbezahlt.