Antwort
Die Betreuungsentschädigung wird an Eltern ausgerichtet, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, um ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu betreuen. Sie haben Anspruch auf einen höchstens 14-wöchigen Urlaub, während dem sie eine Entschädigung in der Höhe von 80 % ihres für die AHV massgebenden Einkommens erhalten.