Antwort
Der Kurzurlaub ist in Artikel 329h des Obligationenrechts und in Artikel 36 Absatz 3 und 4 des Arbeitsgesetzes verankert.
Der Kurzurlaub ist in Artikel 329h des Obligationenrechts und in Artikel 36 Absatz 3 und 4 des Arbeitsgesetzes verankert.