Direkt zum Inhalt
Startseite

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Betreuung von Angehörigen

Was ist das Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung?

Antwort

Es handelt sich um einen Mantelerlass, der mehrere Gesetzesänderungen umfasst. Mit den Massnahmen sollen betroffene Personen Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung besser vereinbaren können. Der erste Teil der Massnahmen ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Der zweite Teil, das heisst der vierzehnwöchige Urlaub, ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

Weiterführende Fragen

Was bedeutet schwere gesundheitliche Beeinträchtigung?
Ab wann erhalte ich die Betreuungsentschädigung und wie lange?
Wann erlischt der Anspruch auf Betreuungsentschädigung?
Auf wie viele Taggelder habe ich Anspruch, wenn ich Vollzeit arbeite?
Welche Massnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger sind vorgesehen?
FAQ Software by 10+

Navigation

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung / AHV
    • 13. Altersrente
    • Finanzperspektiven der AHV
    • Reform AHV 21
    • Versicherungsunterstellung in der AHV
    • AHV-Nummer und Versichertenausweis
    • AHV-Beitragspflicht
    • AHV-Beiträge Arbeitnehmende
    • AHV-Beiträge Arbeitgeber
    • AHV-Beiträge Nichterwerbstätige
    • AHV-Beiträge Selbstständige
    • AHV-Leistungen
  • Invalidenversicherung / IV
  • Berufliche Vorsorge
    • Reform der beruflichen Vorsorge
  • 3. Säule
    • Einkäufe in Säule 3a
  • Ergänzungsleistungen
  • Erwerbsersatz / EO
    • Erwerbsersatz während Rekrutenschule
    • Erwerbsersatz bei Militär- und Zivildienst
    • Erwerbsersatz bei Mutterschaftsurlaub
    • Erwerbsersatz bei Vaterschaftsurlaub (bzw. Urlaub des anderen Elternteils)
    • Erwerbsersatz bei Adoptionsurlaub
  • Familienzulagen
    • FamZ: Anspruchsberechtigung
    • FamZ: Ausbildungszulagen
    • FamZ: Antrag
    • FamZ: Meldepflicht
    • FamZ: Rückerstattung
  • Betreuung von Angehörigen
    • Betreuungsentschädigung
    • Kurzurlaub für die Betreuung von Angehörigen
    • Betreuungsgutschriften für betreuende Angehörige
    • Hilflosenentschädigung
    • Intensivpflegezuschlag
  • Observationen
  • Krieg in der Ukraine
    • Russland
  • International
    • Int: Formular A1
    • Int: Ausländische Staatsangehörige
    • Int: Entsendungen
    • Int: Krankenversicherung
    • Int: Büsingen
  • Finanzhilfen Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG)
    • Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Dachorganisationen und Koordinationsplattformen [Art. 7 Abs. 1 KJFG]
    • Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Einzelorganisationen [Art. 7 Abs. 2 KJFG]
    • Finanzhilfen für Modellvorhaben [Art. 8 Abs. 1 lit. a KJFG]
    • Finanzhilfen für Partizipationsprojekte [Art.8 Abs. 1 lit. b KJFG]
    • Finanzhilfen für die Aus- und Weiterbildung [Art. 9 KJFG]
    • Finanzhilfen für politische Partizipationsprojekte auf Bundesebene [Art. 10 KJFG]
    • Finanzhilfen für Modellvorhaben von Kantonen und Gemeinden [Art. 11 KJFG]

Language:

  • Deutsch
  • English
  • Français
  • Italian
Startseite

Fußzeile

  • made in ?? by zehnplus