Antwort
Sie müssen die Betreuungsgutschrift jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse im Wohnsitzkanton der pflegebedürftigen Person geltend machen. Die Ausgleichskasse prüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anmeldung muss unbedingt während der Betreuung und nicht erst bei der Pensionierung erfolgen.
Weitere Informationen zu den Betreuungsgutschriften: 1.03: Betreuungsgutschriften