Antwort
Ein Anspruch besteht für Eltern, wenn ihr minderjähriges Kind durch Krankheit oder Unfall in seiner Gesundheit stark beeinträchtigt ist. Der Zivilstand der Eltern spielt dabei keine Rolle. Beim Unterbruch der Erwerbstätigkeit müssen die Eltern eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- arbeitnehmend oder selbstständigerwerbend sein
- im Betrieb des Ehemanns oder der Ehefrau mitarbeiten und einen Barlohn beziehen
- Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen
- wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sein und deshalb Taggelder einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen
- in einem Arbeitsverhältnis sein, aber keinen Lohn mehr erhalten, da der Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Taggelder ausgeschöpft ist.