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Wie wird die EO-Entschädigung für Personen berechnet, die als «nicht erwerbstätig» gelten?

Antwort

Als «nicht erwerbstätig» gelten Personen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Dienstantritt keiner Erwerbstätigkeit von mindestens 4 Wochen, 20 Arbeitstagen oder 160 Arbeitsstunden nachgegangen sind.
Gilt eine Person aufgrund der Art der Dienstleistung als «nicht erwerbstätig», entspricht die EO-Entschädigung dem Mindestbetrag:

 

Betrag in CHF pro Tag kein Kind 1 Kind 2 Kinder und mehr
Während der Rekrutenschule und der Grundausbildung des Zivildienstes und -schutzes 69 69 69
Während der Wiederholungskurse, dem Dienst als Durchdiener/in, dem Zivildienst oder Zivilschutz nach der Grundausbildung, der eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskurse von J+S und der Jungschützenleiterkurse 69 110 138
Während der Kaderausbildung 124 179 193
Während der Durchdiener-Kaderausbildung 102 152 171
Während des Unterbruchs zwischen zwei Ausbildungsdiensten (Fälle, in denen die Person erwerbslos ist) 69 110 138

 

Weiterführende Fragen

Wann habe ich Anspruch auf EO für Dienstleistende?
Hängt der Anspruch auf EO davon ab, ob ich erwerbstätig bin und in der Schweiz wohne?
Habe ich Anspruch auf EO...
Wie muss ich den Anspruch auf EO geltend machen?
Wie muss ich vorgehen, wenn das EO-Formular verloren gegangen oder beschädigt ist?
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