Antwort
Als «nicht erwerbstätig» gelten Personen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Dienstantritt keiner Erwerbstätigkeit von mindestens 4 Wochen, 20 Arbeitstagen oder 160 Arbeitsstunden nachgegangen sind.
Gilt eine Person aufgrund der Art der Dienstleistung als «nicht erwerbstätig», entspricht die EO-Entschädigung dem Mindestbetrag:
Betrag in CHF pro Tag | kein Kind | 1 Kind | 2 Kinder und mehr |
---|---|---|---|
Während der Rekrutenschule und der Grundausbildung des Zivildienstes und -schutzes | 69 | 69 | 69 |
Während der Wiederholungskurse, dem Dienst als Durchdiener/in, dem Zivildienst oder Zivilschutz nach der Grundausbildung, der eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskurse von J+S und der Jungschützenleiterkurse | 69 | 110 | 138 |
Während der Kaderausbildung | 124 | 179 | 193 |
Während der Durchdiener-Kaderausbildung | 102 | 152 | 171 |
Während des Unterbruchs zwischen zwei Ausbildungsdiensten (Fälle, in denen die Person erwerbslos ist) | 69 | 110 | 138 |