Antwort
Der Vater bzw. die Ehefrau der Mutter, welche die Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub bzw. Urlaub des andern Elternteils. Der Urlaub muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf nicht bezogene Urlaubstage.