Sie haben 10 arbeitsfreie Tage zugute, unabhängig von Ihrem Arbeitspensum. Der Urlaub kann am Stück, wochen- oder tageweise bezogen werden. Das Wochenende wird beim Vaterschaftsurlaub bzw. Urlaub des andern Elternteils - wie auch beim Mutterschafts- und Adoptionsurlaub mitentschädigt (zwei Zusatztaggelder). Bei Teilzeitbeschäftigten kann der Arbeitgeber den Beschäftigungsgrad bei der Anzahl der Urlaubstage berücksichtigen. Dies hängt davon ab, wie die Teilzeit und die Arbeitszeiten erfasst werden. Der Anspruch ist also je nach Zeiterfassung des Arbeitgebers unterschiedlich und man wendet sich am besten an den Arbeitgeber, um den Anspruch bei Teilzeitbeschäftigung zu erfahren. In jedem Fall muss der Anspruch einem Urlaub von höchstens zwei Wochen entsprechen, der durch höchstens 14 Taggelder entschädigt wird (pro fünf ausgerichtete Taggelder werden zwei Zusatztaggelder ausgerichtet).
Antwort