Antwort
Der Anspruch auf die Entschädigung erlischt nach Ablauf der Frist von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes oder sobald alle Taggelder bezogen wurden. Ausserdem erlischt der Anspruch, wenn der anspruchsberechtigte Elternteil oder das Kind verstirbt oder das Kindesverhältnis (z.B. infolge Aberkennung) endet.