Antwort
Grundsätzlich nicht. Für Tage, an denen die Vaterschaftsentschädigung bzw. Entschädigung des andern Elternteils bezogen wird, ist der gleichzeitige Bezug von Taggeldern anderer Versicherungen (z. B. Kranken- oder Unfallversicherung) ausgeschlossen. Ausserdem können nicht mehrere EO-Taggelder gleichzeitig bezogen werden, z.B. wenn Sie gleichzeitig Betreuungsurlaub für die Pflege eines schwerkranken Kindes beziehen oder Dienst leisten.
Hingegen können Sie die Vaterschaftsentschädigung bzw. Entschädigung des andern Elternteils gleichzeitig beziehen wie die Mutter des Kindes ihre Mutterschaftsentschädigung bezieht.