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Kann ich gleichzeitig eine Vaterschaftsentschädigung bzw. Entschädigung des andern Elternteils und ein Taggeld einer anderen Versicherung beziehen?

Antwort

Grundsätzlich nicht. Für Tage, an denen die Vaterschaftsentschädigung bzw. Entschädigung des andern Elternteils bezogen wird, ist der gleichzeitige Bezug von Taggeldern anderer Versicherungen (z. B. Kranken- oder Unfallversicherung) ausgeschlossen. Ausserdem können nicht mehrere EO-Taggelder gleichzeitig bezogen werden, z.B. wenn Sie gleichzeitig Betreuungsurlaub für die Pflege eines schwerkranken Kindes beziehen oder Dienst leisten.

Hingegen können Sie die Vaterschaftsentschädigung bzw. Entschädigung des andern Elternteils gleichzeitig beziehen wie die Mutter des Kindes ihre Mutterschaftsentschädigung bezieht.

Weiterführende Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung bzw. die Entschädigung des andern Elternteils?
Ab wann erhalte ich die Vaterschaftsentschädigung bzw. die Entschädigung des andern Elternteils und wie lange?
Wann erlischt mein Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung bzw. die Entschädigung des andern Elternteils?
Auf wie viele Urlaubstage habe ich Anspruch?
Wie muss ich vorgehen, damit ich die Entschädigung erhalte?
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