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Ich habe den Arbeitgeber gewechselt. Wem muss ich das melden?

Antwort

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, der Familienausgleichskasse jede Änderung zu melden, die sich auf den Anspruch auf Familienzulagen auswirken kann. Unterlassen sie dies, sind zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzuerstatten.

Der Arbeitgeberwechsel muss der Familienausgleichskasse des früheren Arbeitgebers mitgeteilt werden. Kennt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die  zuständige Familienausgleichskasse nicht, ist diese beim früheren Arbeitgeber anzufragen. Ausserdem kann der Name der neuen Kasse über das Familienzulagenregister in Erfahrung gebracht werden.

Weiterführende Fragen

Habe ich als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als selbstständigerwerbende Person Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als Stiefmutter/Stiefvater Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als Pflegeelternteil Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als Konkubinatspartnerin/Konkubinatspartner Anspruch auf Familienzulagen?
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