Die Familienzulagen müssen für den Unterhalt des Kindes verwendet werden. Der Elternteil, der die Familienzulagen bezieht, muss die Zulagen dem Elternteil weiterleiten, bei dem das Kind wohnt. Werden die Familienzulagen nicht weitergeleitet, kann der Elternteil, der für das Kind sorgt, beantragen, dass ihm die Familienzulagen direkt ausgerichtet werden. Es handelt sich dabei um ein Gesuch um „Auszahlung an Dritte“.
Auch volljährige Kinder können ein solches Gesuch stellen.
Das Gesuch um Drittauszahlung muss schriftlich bei der Familienausgleichskasse eingereicht werden, die die Familienzulagen ausrichtet. Es ist schlüssig zu begründen. Der gesuchstellende Elternteil muss insbesondere aufzeigen, dass der andere Elternteil die bezogenen Zulagen nicht oder nicht vollumfänglich weiterleitet. Die Familienausgleichskasse entscheidet aufgrund sämtlicher eingereichter Unterlagen, ob eine Drittauszahlung erfolgen kann.
Bevor der Antrag gestellt wird, kann anhand des Familienzulagenregisters geprüft werden, ob für das betreffende Kind bereits eine Zulage bezogen wird.