Antwort
Im öffentlich-rechtlichen Vertrag werden alle Aus- und Weiterbildungskurse abgebildet, welche mit Finanzhilfen nach Art. 9 KJFG unterstützt werden.
Der Vertrag regelt zudem die jährlichen Kurserfassungen und Kursabrechnungen sowie andere administrative Abläufe (wie Neuaufnahme oder Abänderung von Kursen).