Antwort
Die Finanzhilfen werden gestützt auf die Angaben der gesuchstellenden Organisationen zum Vorjahr berechnet. Anhand quantitativen und qualitativen Kriterien werden Punkte vergeben. Der insgesamt zur Verfügung stehende Betrag wird proportional zur errechneten Punktezahl auf jene Trägerschaften verteilt, welche die Grundvoraussetzungen für Finanzhilfen nach Art. 7 Abs. 2 KJFG erfüllen.