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Mein Arbeitgeber wird mich vorübergehend von der Schweiz in einen EU- oder EFTA-Staat entsenden. In welchem Land werde ich sozialversichert sein?

Antwort

Während des vorübergehenden Einsatzes in einem EU- oder EFTA-Staat für Ihren Schweizer Arbeitgeber, bleiben Sie (Bürger/in der Schweiz oder eines EU- bzw. EFTA-Staats) in der Regel weiterhin in der Schweiz sozialversichert. Die Entsendungsdauer beträgt grundsätzlich höchstens 24 Monate, kann allenfalls aber verlängert werden (Entsendungsmerkblätter CH-EU und CH-EFTA).

Vor Ihrer Abreise muss Ihr Arbeitgeber bei seiner AHV-Ausgleichskasse eine Entsendungsbescheinigung beantragen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt die Ausgleichskasse eine Bescheinigung A1 aus. Ihr Arbeitgeber wird Ihnen die Bescheinigung übergeben.

Weiterführende Fragen

Wo kann ich das Formular A1 beantragen?
Ich bin selbstständig erwerbstätig und werde einen Auftrag in einem EU- oder EFTA-Staat ausführen. In welchem Land bin ich sozialversichert?
Mein Arbeitgeber wird mich vorübergehend von der Schweiz in einen Vertragsstaat ausserhalb der EU/EFTA entsenden. In welchem Land werde ich sozialversichert sein?
Wo kann ich die Entsendungsbescheinigung beantragen?
Ich bin in einen EU- oder EFTA-Staat entsandt. Meine Familienangehörigen begleiten mich. Können sie weiterhin in der Schweiz in der AHV/IV versichert bleiben?
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