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Ich bin selbstständig erwerbstätig und werde einen Auftrag in einem EU- oder EFTA-Staat ausführen. In welchem Land bin ich sozialversichert?

Antwort

Wenn Sie (Bürger/in der Schweiz oder eines EU- bzw. EFTA-Staates) sich als Selbstständigerwerbende/r vorübergehend in einen EU- oder EFTA-Staat begeben und dort eine ähnliche Tätigkeit wie in der Schweiz ausüben, bleiben Sie in der Regel weiterhin in der Schweiz sozialversichert. Die Entsendungsdauer beträgt höchstens 24 Monate (Entsendungsmerkblätter CH-EU und CH-EFTA).

Vor Ihrer Abreise müssen Sie eine Entsendungsbescheinigung auf der Webapplikation ALPS beantragen, welche Ihnen durch Ihre AHV-Ausgleichskasse zur Verfügung gestellt wird. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt Ihnen die Ausgleichskasse eine Bescheinigung A1 aus.

Weiterführende Fragen

Wo kann ich das Formular A1 beantragen?
Mein Arbeitgeber wird mich vorübergehend von der Schweiz in einen EU- oder EFTA-Staat entsenden. In welchem Land werde ich sozialversichert sein?
Mein Arbeitgeber wird mich vorübergehend von der Schweiz in einen Vertragsstaat ausserhalb der EU/EFTA entsenden. In welchem Land werde ich sozialversichert sein?
Wo kann ich die Entsendungsbescheinigung beantragen?
Ich bin in einen EU- oder EFTA-Staat entsandt. Meine Familienangehörigen begleiten mich. Können sie weiterhin in der Schweiz in der AHV/IV versichert bleiben?
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