Antwort
Wenn Sie im Anstellungsverhältnis arbeiten, stellt Ihr Arbeitgeber den Antrag auf eine Bescheinigung A1 auf der Webapplikation ALPS, welche ihm seine AHV-Ausgleichskasse zur Verfügung stellt.
Wenn Sie selbstständig erwerbstätig sind und noch nicht über einen ALPS-Zugang verfügen, wenden Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse, damit diese den Antrag in ALPS erfasst oder Ihnen ein entsprechendes ALPS-Login erstellt.