Antwort
Das Formular A1 («Portables Dokument» A1) bescheinigt das nationale Sozialversicherungsrecht, das für seinen Inhaber nach den zwischen der Schweiz und den Staaten der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) geltenden Koordinierungsregeln gilt. Dieses Dokument bescheinigt, dass der Inhaber nur in dem Land, welches das Formular A1 ausgestellt hat, Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten hat.
Mit einem von der Schweiz ausgestellten Formular A1 kann ein Arbeitnehmer ausländischen Behörden gegenüber belegen, dass er dem schweizerischen Sozialversicherungssystem untersteht.