Antwort
Im Rahmen der Beziehungen zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten betrifft das Formular A1 Schweizer oder EU-Staatsangehörige.
Für die Beziehungen zwischen der Schweiz und den EFTA-Staaten gilt das Formular A1 für Staatsangehörige der Schweiz, Islands, Liechtensteins und Norwegens.
Drittstaatsangehörige - ausserhalb der Schweiz, der EU oder EFTA – fallen nicht in den Anwendungsbereich des Formulars A1 im Rahmen der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen.