Antwort
Nichterwerbstätige Familienangehörige (Ehegatte/in bzw. eingetragene Partner/in, Kinder), die Sie in den Beschäftigungsstaat in der EU begleiten, sind in der AHV/IV nicht versichert. Ehegatten/innen bzw. eingetragene Partner/innen von Entsandten können der AHV/IV jedoch freiwillig beitreten.
Nichterwerbstätige Familienangehörige, die Sie in den Beschäftigungsstaat in der EFTA begleiten, sind in der AHV/IV versichert.