Antwort
Während des vorübergehenden Einsatzes in einem Vertragsstaat (ausserhalb der EU/EFTA) für Ihren Schweizer Arbeitgeber, bleiben Sie in der Regel weiterhin in der Schweiz sozialversichert. Die Entsendungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Sozialversicherungsabkommen. Weitere Informationen finden Sie im Entsendungsmerkblatt Vertragsstaaten ohne EU/EFTA.
Vor Ihrer Abreise muss Ihr Arbeitgeber bei seiner AHV-Ausgleichskasse eine Entsendungsbescheinigung beantragen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt die Ausgleichskasse eine Entsendungsbescheinigung aus. Ihr Arbeitgeber wird Ihnen die Bescheinigung übergeben.