Antwort
Sie können sich bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons anmelden, um Leistungen der IV zu beanspruchen. Das Anmeldeformular erhalten Sie bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen oder Sie finden es unter www.ahv-iv.ch.
Die IV-Anmeldung können Sie entweder selber machen oder Ihre gesetzliche Vertretung, Behörden oder Dritte, die Sie regelmässig unterstützen bzw. dauernd betreuen, können dies auch für Sie übernehmen. Es ist wichtig, dass Sie sich rasch nach Eintritt des Gesundheitsschadens anmelden, damit kein Anspruch auf Leistungen verloren geht oder Leistungen gekürzt werden.
Informationsstelle AHV-IV - Adressen der IV-Stellen
Informationsstelle AHV-IV - IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland