Antwort
- Viele Personen, die wenig verdienen – hauptsächlich Frauen – hätten weiterhin keine oder nur eine sehr geringe berufliche Vorsorge.
- Ohne Senkung des Umwandlungssatzes werden von Pensionskassen, die nur Minimalleistungen anbieten, für Renten von Pensionierten weiterhin Erträge aus dem Altersguthaben von Erwerbstätigen eingesetzt. Dadurch fallen deren künftige Renten weiterhin tiefer aus, als ohne eine solche Querfinanzierung.
- Für die genannten Pensionskassen besteht zudem bei einem Nein nach wie vor ein erhöhtes Risiko für Finanzierungslücken. Diese müssten notfalls von den Versicherten dieser Pensionskassen und den Arbeitgebern mit zusätzlichen Beiträgen geschlossen werden.