Antwort
- Angestellte, die nur obligatorisch oder wenig mehr versichert sind (BVG-Minimum) und ihre Arbeitgeber werden jeden Monat höhere Sparbeiträge in die 2. Säule einzahlen. Dies betrifft weniger als einen Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dafür haben diese in der Regel später eine höhere Rente.
- Die Pensionskassen müssen den Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration finanzieren. Dieser wird zum Teil über Beiträge an den Sicherheitsfonds BVG finanziert. Ob eine Kasse dazu höhere Lohnbeiträge von ihren Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden erheben muss, hängt von ihrer finanziellen Situation ab. Der Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration wird schätzungsweise rund 800 Millionen Franken pro Jahr kosten.