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Warum muss das Geld am Ende der Zahlungsfrist bei der Ausgleichskasse eingegangen sein?

Antwort

Die AHV wird nach dem so genannten Umlageverfahren finanziert. Das heisst: Die einge­nommenen Beiträge werden innerhalb der gleichen Zeitperiode für Leistungen an die Ren­tenberechtigten wieder ausgegeben, also „umgelegt“.

Eine Zahlungsfrist gilt nur dann als eingehalten, wenn die Beiträge spätestens am letzten Tag der Frist auf dem Konto der Ausgleichskasse eingehen. Erst dann verfügt die AHV über das Geld; vorher kann sie es nicht verwenden.

Die Ausgleichskassen machen die Beitragspflichtigen stets auf diesen Umstand aufmerk­sam. Wer das weiss, kann sich entsprechend verhalten und Reservetage für die Zahlungs­abwicklung mit einberechnen. Brauchen Banken oder Post unverhältnismässig lange für die Zahlungsüberweisung, soll nicht die AHV für diese Verzögerungen einstehen.

Weiterführende Fragen

Ab wann bin ich in der AHV beitragspflichtig und wie lange dauert die Beitragspflicht?
Wie hoch sind meine Beiträge?
Muss ich auch auf geringfügigen Einkommen Beiträge bezahlen?
Muss ich nach Erreichen des Referenzalters noch Beiträge bezahlen, wenn ich weiterhin erwerbstätig bin?
Kann ich Beiträge für frühere Zeiten nachbezahlen?
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