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Wie können Sie erfahren, ob Ihr Arbeitgeber für Sie Beiträge abgerechnet hat?

Antwort

Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Arbeitgeber die von Ihrem Lohn abgezogenen Bei­träge auch wirklich mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat oder ob Ihre Beitragsdauer lü­ckenlos ist, können Sie bei den Ausgleichskassen, die für Sie ein Konto führen, also bei allen Ausgleichskassen, die je für Sie zuständig waren, einen Kontoauszug verlangen. Sie können auch bei einer ein­zigen Ausgleichskasse Auszüge aus sämtlichen für Sie geführten Individu­ellen Konten ver­langen. Kontenauszüge können Sie schriftlich per Post oder auch online be­stellen.

Falls im Kontoauszug Angaben über bisherige Arbeitsverhältnisse fehlen, dann stellen Sie der AHV-Ausgleichskasse Kopien der entsprechenden Lohnabrechnungen zu und beantra­gen eine Überprüfung. Beachten Sie, dass in der Kontenübersicht noch keine Einkommen des laufenden Jahres enthalten sind, da die Arbeitgebenden die gesamten Lohndeklaratio­nen erst im Folgejahr der zuständigen AHV-Ausgleichskasse melden müssen.

Merkblatt 1.01 "Auszug aus dem Individuellen Konto (IK)"

Merkblatt 1.04 "Erläuterungen zum Auszug aus dem individuellen Konto (IK)"

Adressen aller Ausgleichskassen

InfoRegister: Meine kontoführenden Kassen

Bestellung Kontoauszug

Weiterführende Fragen

Ab wann bin ich in der AHV beitragspflichtig und wie lange dauert die Beitragspflicht?
Wie hoch sind meine Beiträge?
Muss ich auch auf geringfügigen Einkommen Beiträge bezahlen?
Muss ich nach Erreichen des Referenzalters noch Beiträge bezahlen, wenn ich weiterhin erwerbstätig bin?
Kann ich Beiträge für frühere Zeiten nachbezahlen?
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