Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Arbeitgeber die von Ihrem Lohn abgezogenen Beiträge auch wirklich mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat oder ob Ihre Beitragsdauer lückenlos ist, können Sie bei den Ausgleichskassen, die für Sie ein Konto führen, also bei allen Ausgleichskassen, die je für Sie zuständig waren, einen Kontoauszug verlangen. Sie können auch bei einer einzigen Ausgleichskasse Auszüge aus sämtlichen für Sie geführten Individuellen Konten verlangen. Kontenauszüge können Sie schriftlich per Post oder auch online bestellen.
Falls im Kontoauszug Angaben über bisherige Arbeitsverhältnisse fehlen, dann stellen Sie der AHV-Ausgleichskasse Kopien der entsprechenden Lohnabrechnungen zu und beantragen eine Überprüfung. Beachten Sie, dass in der Kontenübersicht noch keine Einkommen des laufenden Jahres enthalten sind, da die Arbeitgebenden die gesamten Lohndeklarationen erst im Folgejahr der zuständigen AHV-Ausgleichskasse melden müssen.
Merkblatt 1.01 "Auszug aus dem Individuellen Konto (IK)"
Merkblatt 1.04 "Erläuterungen zum Auszug aus dem individuellen Konto (IK)"
Adressen aller Ausgleichskassen