Antwort
Für Pflegekindverhältnisse besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erziehungsgutschriften, es sei denn, Ihnen wurde das Sorgerecht für das Pflegekind, mit dem Sie zusammenleben, übertragen.
Für Pflegekindverhältnisse besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erziehungsgutschriften, es sei denn, Ihnen wurde das Sorgerecht für das Pflegekind, mit dem Sie zusammenleben, übertragen.