Antwort
Ja. Die Betreuungsgutschrift müssen Sie jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnkantons der betreuten Person mit diesem Formular beantragen.
Ja. Die Betreuungsgutschrift müssen Sie jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnkantons der betreuten Person mit diesem Formular beantragen.