Antwort
Bei verheirateten Personen darf die Summe der beiden Einzelrenten höchstens 150 % der Maximalrente der entsprechenden Skala betragen. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, müssen die Einzelrenten entsprechend gekürzt werden.
Wenn Sie beide eine volle Beitragsdauer haben (Skala 44), ist die Summe Ihrer beiden Renten auf 3'675 Franken (150% von 2'450 Franken, Betrag der maximalen Rente der Skala 44) plafoniert.