Antwort
Sie können entweder die ganze Rente oder einen Teil davon ab dem Referenzalter beziehen und gleichwohl weiterarbeiten und die zusätzlichen Einkommen im Rahmen einer Neuberechnung nach dem Referenzalter anrechnen lassen.
Die Neuberechnung nach dem Referenzalter ist unabhängig von einem Aufschub der Rente.
Merkblatt 3.08 Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter