Antwort
Sobald das ordentliche Rentenalter (64 Jahre bei Frauen, 65 Jahre bei Männern) erreicht ist, haben Versicherte zwei Möglichkeiten:
- Auszahlung einer monatlichen Altersrente: Das gebildete Kapital wird in eine monatliche Altersrente umgewandelt, die bis zum Tod der versicherten Person ausgezahlt wird.
- Auszahlung des gesamten oder eines Teils des Vorsorgeguthabens als Kapital: Über diese Möglichkeit informiert das Reglement der Vorsorgeeinrichtung.
Je nach Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung ist es möglich, die Altersrente vorzeitig zu beziehen.
Wenn die versicherte Person gegenüber Kindern unterhaltspflichtig ist, hat sie zusätzlich Anspruch auf eine Kinderrente. Diese entspricht 20 Prozent der Altersrente und wird zusätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes oder bis zum Abschluss einer Ausbildung, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs ausgerichtet.