Antwort
Teilzeitbeschäftigte sind obligatorisch BVG-versichert, wenn das Jahreseinkommen über 22'050 Franken liegt (Stand 1.1.2023). In der obligatorischen Mindestvorsorge gemäss BVG entspricht der versicherte Lohn dem Jahreslohn abzüglich 22'725 Franken (Koordinationsabzug). Der versicherte Mindestlohn (auch koordinierter Lohn) liegt bei 3'675 Franken pro Jahr. Im Rahmen der weitergehenden Vorsorge, die über das vom Gesetz geforderte Minimum hinausgeht, können die Vorsorgeeinrichtungen je nach Beschäftigungsgrad einen geringeren Koordinationsabzug festsetzen oder den gesamten Lohn der Person versichern. Sie sind dazu allerdings nicht verpflichtet.