Antwort
Wenn Sie im Sinne der IV zu mindestens 40 Prozent invalid sind und Sie zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit versichert waren, haben Sie Anspruch auf eine Invalidenrente und gegebenenfalls auf eine Kinderrente Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Bei Erreichen des Rentenalters werden diese Renten weiter ausbezahlt.