Antwort
Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, dürfen maximal 7'056 Franken pro Jahr in die Säule 3a einzahlen (Stand 2023). Selbstständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, und Arbeitnehmende, die sich keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen haben (z. B. Personen mit sehr niedrigen Einkommen oder Rentnerinnen und Rentner), können 20 Prozent ihres jährlichen Einkommens einzahlen, maximal aber 35'280 Franken (Stand 2023). Die in die Säule 3a entrichteten Beträge sind steuerlich abziehbar.