Antwort
Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, dürfen maximal 7'258 Franken pro Jahr in die Säule 3a einzahlen (Stand 2025/26). Selbstständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, und Arbeitnehmende, die sich keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen haben (z. B. Personen mit sehr niedrigen Einkommen oder Rentnerinnen und Rentner), können 20 Prozent ihres jährlichen Einkommens einzahlen, maximal aber 36'288 Franken (Stand 2025/26). Die in die Säule 3a entrichteten Beträge sind steuerlich abziehbar.