Antwort
Um Beiträge in die Säule 3a einzahlen zu können, müssen Sie über ein AHV-pflichtiges Einkommen als Angestellte/r oder Selbständigerwerbstätige/r verfügen. Auch wenn Sie im Ausland wohnen, aber in der Schweiz arbeiten und in der AHV versichert sind, können Sie eine Säule 3a abschliessen. Dasselbe gilt für Personen mit Taggeldbezug der schweizerischen Arbeitslosenversicherung und für Personen, die eine Invalidenrente der eidgenössischen Invalidenversicherung beziehen und weiterhin einer Teilerwerbstätigkeit mit AHV-pflichtigem Einkommen nachgehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BSV unter Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a).