Antwort
Als Begünstigte sind in der Säule 3a folgende Personen zugelassen:
a) der überlebende Ehegatte oder der überlebende eingetragene Partner
b) die direkten Nachkommen sowie die natürlichen Personen, die von der verstorbenen Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder die Person, die mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss
- die Eltern
- die Geschwister
- die übrigen Erben
- Unter bestimmten Bedingungen können Sie eine andere Reihenfolge der Begünstigten vorsehen.