Antwort
Die Höhe der Invalidenrente hängt vom Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung ab. Ihr Vorsorgeausweis enthält dazu genauere Informationen. Um die Invalidenrente nach dem BVG-Obligatorium zu berechnen, wird das Altersguthaben hochgerechnet. Zum Altersguthaben, das bis zum Zeitpunkt des Vorsorgefalles angespart wurde, werden die künftige hypothetischen Altersgutschriften ohne Zins addiert. Dieser Betrag wird dann mit dem BVG-Mindestumwandlungssatz multipliziert, woraus sich die Höhe Ihrer Invalidenrente ergibt.