Antwort
Als selbstständigerwerbende Person ohne Angestellte haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie können sich bei der Vorsorgeeinrichtung Ihres Berufsverbands oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichern lassen.
- Sie können sich im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge versichern, indem Sie eine Säule 3a (Bankkonto oder Versicherungspolice) einrichten. Das Vorsorgekonto kann bei einer Bank oder einer Versicherung eröffnet werden.