Antwort
Die Betreuungsgutschriften sind ein fiktives Einkommen, das dem individuellen AHV-Konto angerechnet wird. Für jedes Jahr, in dem eine versicherte Person Angehörige betreut hat, werden ihr Gutschriften angerechnet. Diese Gutschriften sind keine Geldzahlungen, sie können aber die AHV-Rente von betreuenden Angehörigen verbessern.
In der AHV gibt es auch Erziehungsgutschriften, bei denen die Jahre angerechnet werden, in denen eine versicherte Person Kinder unter 16 Jahren betreut hat. Die beiden Massnahmen können nicht kumuliert werden.