Antwort
Für Eltern von Kindern mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen (infolge schwerer Krankheit oder schweren Unfalls) ist ein längerer Urlaub vorgesehen. Die anderen Massnahmen (Kurzurlaub, Erweiterung des Anspruchs auf Betreuungsgutschriften, Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag) richten sich an Familienmitglieder im weiteren Sinn (z. B. Lebenspartner/innen, Kinder, Eltern, Grosseltern, Stiefkinder). Die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Massnahmen werden nachfolgend erläutert.